Scooter byzumbi

Schnell und umweltschonend unterwegs. Mit Scooter byzumbi

Unsere Lösung <> Elektro-Scooter

Für jeden Bedarf das richtige Modell

Stadt, Land, Campingplatz, ja sogar Betriebsgelände.

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Das Thema Mobilität spielt heutzutage eine sehr wichtige Rolle. Zudem steigt das Umweltbewusstsein, weshalb das Auto nicht mehr unbedingt die erste Wahl ist. Vielmehr wünschen sich viele Menschen günstige und vor allem ressourcenschonende Mobilitätsmöglichkeiten. Scooter byzumbi für jedermann

Der Scooter vereint diese Forderungen perfekt miteinander. Schließlich können Menschen mit einem E-Scooter umweltfreundlich und besonders zügig von A nach B gelangen. Die oftmals zeitaufwendige Suche nach einem Parkplatz entfällt. Gleiches gilt für die Zeit, in der unter anderem Berufstätige auf dem Weg zur Arbeit im Stau stehen. Schnell und umweltschonend unterwegs. Scooter-byzumbi für jedermann

Unser Scooter byzumbi Team, bietet durch seine eigenen Fahrkenntnisse, beste Beratung mit einer großen Auswahl an Scooter für unterschiedlichste Zielgruppen.

https://www.scooterclub-rickenbach.ch

Neues Modell 2023 „Don Harley“

Info`s zu Scooter Herkunft

https://de.wikipedia.org/wiki/Scooter

Scooter Harley

https://scooterbyzumbi.ch/scooter-harley-modelle

Wissenswertes über Scooter

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Zunächst einmal muss geklärt werden, was mit den Begriffen E-Scooter und Hoverboard gemeint ist. Ersterer wird nämlich auch als Synonym für sogenannte Elektromotorroller verwendet. Das umschließt jedoch auch Mofas und Kleinkrafträder, für die, je nach Fahrzeugklasse, eine entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich ist.

Solche E-Roller gibt es bereits seit Jahrzehnten, das erste elektrisch betriebene Zweirad-Modell wurde sogar bereits vor über 100 Jahren entwickelt. Wenngleich E-Mobilität also auf eine durchaus lange Geschichte zurückblickt, ist die wirtschaftliche und ökologische Bedeutung erst im Zuge der Idee einer umweltfreundlichen Verkehrswende gestiegen.

Daneben zählen auch E-Boards zu den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen, kurz EKF. Hierunter gruppieren sich E-Skateboards, Hoverboards und Mono Wheels, auch Hoverwheels genannt. Gemein ist ihnen der elektrische Antrieb sowie die selbstfahrende und -balancierende Fahrweise, weswegen auch von Self-Balancing-Scooter oder Balance-Boards gesprochen wird.

Im Bereich der Mikromobilität bezeichnen E-Scooter, mitunter auch E-Kickscooter genannt, hingegen einen elektrisch betriebenen Steh- beziehungsweise Tretroller mit Lenkstange. Neben Akku und Motor sind die Scooter meist noch mit einem Display sowie Rück- und Vorderlichtern ausgestattet. Außerdem lassen sich die meisten Modelle zusammenklappen, was die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln erleichtert.

Speziell für die Schweiz

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Nun ist das Trottinett zurück, braucht kaum mehr menschliche Muskelkraft, hat einen Elektromotor und heisst E-Scooter. Der Motor leistet je nach Modell 250 bis 500 Watt und lässt zu, dass mit dem etwa 15 Kilogramm schweren E-Trotti bis zu 20 km/h schnell gefahren werden kann.

War das Trottinett bis anhin das Lieblingsgefährt von Primarschülern, ist der bequeme faltbare elektrische Scooter nun der Favorit des urbanen Freizeitaktivisten und Geschäftsmanns, der damit die letzte Meile vom Bahnhof oder der Tramhaltestelle bis zum Büro zurücklegt. Die Anbieter dieser kleinen Roller, auch Kick-Scooter und E-Floater genannt, bezeichnen ihr zweirädriges Gefährt gar als Treiber der Mobilitätswende. Schnell und umweltschonend unterwegs.

Der Polizei ist es nicht möglich, zu unterscheiden, ob einer auf dem Trottoir mit eigener Muskelkraft oder mit Motor unterwegs ist. Die Regeln sind die gleichen wie für die langsamen E-Bikes, die höchstens 25 km/h schnell sein dürfen. Fahren darf man mit E-Scootern erst ab 14 und nur mit dem Ausweis M, ein Kontrollschild ist nicht nötig. Das Tragen des Helms ist keine Pflicht. Aber vielleicht ratsam. Denn das Fahren mit E-Scootern ist nicht ungefährlich.

Der E-Scooter ist nicht das einzige elektrifizierte «Kindermobil». Die gleichen Gebrauchsregeln gelten auf für das Segway, den Stehroller. Nicht auf die Strasse dürfen dagegen das Onewheel, auch Solowheel oder Einrad genannt, das Smartwheel, ein elektrisches Waveboard oder Hoverboard. Ebenfalls nur auf dem eigenen Parkplatz rumkurven darf man mit dem Elektro-Skateboard und dem Elektro-Kart. Für alle gilt ein Fahrverbot auf öffentlichem Grund

An eine neue Mobilitätsform, müssten sich die Menschen zuerst gewöhnen. «Das war schon beim E-Bike so.» Ein E-Scooter ist allerdings kleiner und instabiler als ein Stromvelo. Eine Tramschiene kann da zum Verhängnis werden. Deshalb seien E-Trottis mit breiten Reifen vorzuziehen. Schlussendlich gelte aber das gleiche wie bei den E-Bikes. Es gebe zu viele Scooter-Rowdys, «die keine Ampeln kennen».

E-Bike und elektro Scooter Strassenzulassung Schweiz: die Vorgaben des ASTRA auf einen Blick

Wenn Sie für Ihr e-Trotti oder e-Bike in der Schweiz benützen möchten, muss das Gefährt den Vorgaben des ASTRA für Leicht-Motorfahrräder entsprechen. Erfüllt es diese, ist es automatisch für den Schweizer Strassenverkehr zugelassen, eine Strassenzulassung in Form eines Scheines oder Ausweises wird dabei nicht herausgegeben, eine Typengenehmigung ist nicht erforderlich. Scooterbyzumbi

Dies sind die Bedingungen, die Ihr e-Bike oder elektro Scooter für die Strassenzulassung erfüllen muss:

Leistung und Höchstgeschwindigkeit

  • Höchstens 48 Volt und 500 Watt Dauerleistung
  • Höchstgeschwindigkeit (20 km/h bauartbedingt, 25 km/h mit Tretunterstützung)

Beleuchtung

  • Rück- und Vorderlicht

Bremsen

  • Bremsen an beiden Rädern

Wo darf gefahren werden?

  • Gefahren darf ausschliesslich auf Flächen für Fahr- sowie Fahrradverkehr, d.h. auf der Strasse oder dem Veloweg. Fahren auf dem Trottoir ist verboten.

S-Pedelecs, schnelle e-Bikes und elektro Scooter

Für S-Pedelecs, schnelle e-Bikes und elektro Scooter gelten weitere Voraussetzungen. Bieten diese eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 – 30 km/h, eine Tretunterstützung bis 25 km/h – 45 km/h oder verfügen über eine Leistung zwischen 500 und 1000 Watt, gelten Sie als Motorfahrräder und müssen deshalb Typengenehmigt sein um die schweizer Strassenzulassung zu erhalten. D.h. ein Fahrzeug dieses Typs wird vom zuständigen Strassenverkehrsamt auf Herz und Nieren geprüft. 

Erfüllt es alle Anforderungen erhält dieser Fahrzeugtyp eine Genehmigung (Typengenehmigung) und ist somit für Schweizer Strassen zugelassen. Die Typengenehmigung wird im Normalfall vom Hersteller oder Importeur beantragt, bevor das Gerät auf den Schweizer Markt kommt.

Der Fahrzeugkäufer erhält beim Kauf seines Fahrzeugs einen Fahrzeugausweis. Mit diesem kann er ein gelbes MofaKontrollschild und eine Mofa-Vignette lösen, welche jährlich zu erneuern ist und die Haftpflichtversicherung beinhaltet. Zudem gilt hier im Gegensatz zu langsamen E-Bikes und e-Scootern im Schweizer Strassenverkehr Helmpflicht. Der Kopfschutz muss dabei stets der DIN EN Norm 1078 entsprechen.

Es ist zwar möglich als Privatperson eine Typengenehmigung für ein einzelnes Fahrzeug zu beantragen und somit die Schweizer Strassenzulassung zu erhalten, diese ist aber mit Kosten von mehreren zehntausend Franken verbunden. Scooterbyzumbi

Sie fragen sich, was es mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit und der maximalen Geschwindigkeit mit Tretunterstützung auf sich hat.

Für die Schweizer Strassenzulassung sind die bauartbedingte Geschwindigkeit und die maximale Geschwindigkeit mit Tretunterstützung massgeblich. Bei der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit handelt es sich um jenen Speed, den das Fahrzeug – ein Elektro Scooter – maximal im reinen Elektrobetrieb auf ebener, gerade Strecke erreichen kann. Dadurch ergibt sich, dass Elektrofahrzeuge ohne Gas-Knopf oder -Griff eine bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit in Höhe von 0 km/h haben.

Für Trendfahrzeuge wie e-Bikes gelten Höchstgeschwindigkeiten mit Tretunterstützung. Dies bedeutet, dass der elektronische Motor das In-die-Pedale-Treten zusätzlich unterstützt – allerdings nur bis zu einer zuvor festgelegten Geschwindigkeit. Motor- und Muskelkraft wirken zusammen. Scooterbyzumbi

Wer darf elektro Scooter und E-Bikes fahren?

Wer einen elektro Scooter in der Schweiz fahren möchte, der muss mindestens 14 Jahre alt sein. Dies ist die Grundvoraussetzung dafür, ein Leicht-Motorfahrrad wie langsame E-Bikes oder eben E-Scooter benützen zu dürfen. Von 14 bis 16 Jahren bedarf es eines Mofa-Ausweises (Führerausweis G oder M). Ist das 16. Lebensjahr vollendet, benötigen Jugendliche keinen Führerausweis mehr. Die Pflicht, einen Helm zu tragen, besteht nicht. Jedoch empfehlen Hersteller und Experten gleichermassen immer wieder, auf diesen Kopfschutz nicht zu verzichten. Es dürfen maximal 3 Kinder mitgeführt werden. Bedenken sollten Sie dabei aber, dass nur 1 Kind im entsprechenden Kindersitz und 2 Kinder im Velo-Anhänger ihren Platz finden dürfen. Selbstverständlich sollten Sie aus Sicherheitsgründen die Geschwindigkeit anpassen, da sich der Bremsweg durch das höhere Gewicht zwangsläufig verlängert.

Müssen e-Trotti und Co. versichert sein?

Für Leicht-Motorfahrräder, also Elektro Scooter und e-Bikes mit 20 bzw. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit gibt es keine Versicherungspflicht. Falls man eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, deckt diese Schäden und Unfälle wie beim normalen Velo. Bei S-Pedelecs, schnellen e-Bikes und elektro Scooter sieht es anders aus, hier besteht eine Versicherungspflicht. Die Haftpflicht wird über die Mofa-Vignette bezahlt, welche jährlich neu bezogen werden muss. Scooterbyzumbi